Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TMC Group B.V. und ihrer Gruppengesellschaften (Version 2021)

Klausel 1 - Allgemein

1.1 TMC Group B.V. und die Unternehmen innerhalb der Gruppe (wie im Paragraphen 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beschrieben) der TMC Group B.V. sind Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden nachfolgend als "TMC" bezeichnet.

1.2 "Leistungen" bedeutet: alle von TMC und/oder seinen Mitarbeitern erbrachten Leistungen, die aufgrund einer Vereinbarung für oder bei dem Kunden bereitgestellt werden.

1.3 "Kunde" bedeutet: jede natürliche oder juristische Person, an die TMC seine Angebote richtet, sowie jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung an TMC sendet und/oder jede natürliche oder juristische Person, mit der TMC irgendeine Art von rechtlicher Beziehung in Bezug auf die Bereitstellung von Leistungen hat.

1.4 "Vereinbarung" bedeutet: jede Vereinbarung, die zwischen TMC und dem Kunden getroffen wurde und auf deren Grundlage TMC dem Kunden Leistungen bereitstellt, einschließlich sogenannter Rahmenvereinbarungen („raamovereenkomsten“) und Teilvereinbarungen („deelovereenkomsten“).

1.5 "Mitarbeiter" bedeutet: jeder technische Fachmann und/oder Berater, der eine arbeitsrechtliche Beziehung zu TMC hat und im Namen von TMC vorübergehend seine beruflichen Leistungen zugunsten des Kunden durch eine Vereinbarung erbringt.

1.6 Die Überschriften über den Klauseln in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich der Klassifizierung. Diese Überschriften haben keine rechtlichen Konsequenzen.

Klausel 2 – Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind integraler Bestandteil aller Angebote und Offerten (einschließlich ihrer Anhänge) von TMC in Bezug auf Dienstleistungen sowie aller Vereinbarungen (einschließlich ihrer Anhänge).

2.2 TMC lehnt ausdrücklich die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden auf die Vereinbarungen ab.

2.3 Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für TMC nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.4 TMC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Solche Änderungen gelten für bestehende Vereinbarungen, nachdem TMC den Kunden über die Änderungen informiert und ihm die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt hat, oder zu einem späteren Zeitpunkt, der von TMC in der genannten Mitteilung angegeben wird. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Angebote und Offerten von TMC zur Erbringung von Dienstleistungen sowie für alle Vereinbarungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen abgeschlossen oder ausgestellt werden.

Klausel 3 – Vertragsschluss

3.1 Alle Ausschreibungen und Angebote von TMC in Bezug auf zu erbringende Dienstleistungen sind unverbindlich.

3.2 Wenn die Annahme durch den Kunden von der Ausschreibung und/oder dem Angebot abweicht, gilt diese Annahme als neues Angebot und/oder neue Ausschreibung des Kunden und wird als Ablehnung der von TMC gemachten Ausschreibung und/oder des Angebots gewertet. Dieses neue Angebot und/oder diese neue Ausschreibung muss von TMC ausdrücklich akzeptiert werden, bevor TMC daran gebunden ist.

3.3 TMC ist gegenüber dem Kunden nur gebunden (und somit besteht eine Vereinbarung nur), wenn eine Ausschreibung und/oder ein Angebot seitens TMC vom Kunden schriftlich innerhalb der geltenden Frist akzeptiert wird, oder wenn ein Angebot und/oder eine Ausschreibung des Kunden von TMC ausdrücklich schriftlich angenommen wird, oder wenn TMC mit der Ausführung begonnen hat.

3.4 Die Mitarbeiter von TMC, darunter auch die in diesen allgemeinen Bedingungen definierten Mitarbeiter, die nicht über eine schriftliche Vollmacht verfügen, sind nicht berechtigt, Verpflichtungen und/oder Vereinbarungen im Namen von TMC einzugehen oder abzuschließen. Mündliche Verpflichtungen und/oder Vereinbarungen sind für TMC nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von TMC gegenüber dem Kunden bestätigt werden.

Klausel 4 – Mitarbeiter

4.1 TMC ist verantwortlich für die Auswahl der Mitarbeiter, die nach Abstimmung mit dem Kunden für die Dienstleistungen eingesetzt werden. Urlaubstage werden nach Absprache zwischen TMC, dem Mitarbeiter und dem Kunden genommen.

4.2 Vorbehaltlich der in dieser Klausel festgelegten Bestimmungen ist ausschließlich TMC berechtigt, den Mitarbeitern Anweisungen hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen zu erteilen. Der Kunde ist berechtigt, den Mitarbeitern Anweisungen zu den praktischen, alltäglichen Angelegenheiten innerhalb der Organisation des Kunden zu geben, soweit diese Anweisungen nicht mit den von TMC erteilten Anweisungen in Konflikt stehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, den Mitarbeitern Anweisungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erteilen, den der Kunde während der Erbringung der Dienstleistungen anbietet.

4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitarbeiter Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder die Mitarbeiter für Dritte tätig werden zu lassen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TMC.

4.4 Verstößt der Kunde gegen Absatz 3 dieser Klausel, so verwirkt der Kunde zugunsten von TMC eine sofort fällige und vollständig zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,- pro Verstoß, zuzüglich einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,- für jeden Tag, einschließlich eines Teils eines Tages, an dem der Verstoß fortbesteht, unbeschadet aller anderen Rechte, die TMC zustehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, Schadenersatz für den vollständigen erlittenen Schaden von TMC zu verlangen).

4.5 Der Kunde muss eine Arbeitsumgebung für die Erbringung der Dienstleistungen sicherstellen, die in jeder Hinsicht sicher ist, und Maßnahmen ergreifen sowie Anweisungen geben, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, um vernünftigerweise zu verhindern, dass ein Mitarbeiter während der Erbringung der Dienstleistungen Schaden erleidet. Der Kunde ist gegenüber TMC und dem Mitarbeiter verpflichtet, alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit einzuhalten sowie deren Einhaltung sicherzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle von der Arbeitsinspektion („Arbeidsinspectie“) auf Basis solcher Gesetze und Vorschriften erteilten Anweisungen.

4.6 Der Kunde stellt TMC von sämtlichem Schaden und allen Kosten frei, die TMC infolge von Ansprüchen eines Mitarbeiters auf Entschädigung für Schäden entstehen, die dieser während der Erbringung der Dienstleistungen erlitten hat und die mit der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Absatz 5 dieser Klausel oder anderweitig auf eine Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden gemäß der Vereinbarung zurückzuführen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schaden, der von TMC an den betreffenden Mitarbeiter in diesem Zusammenhang zu zahlen ist, und auf den Schaden, den TMC infolge der eingeschränkten Verfügbarkeit des betreffenden Mitarbeiters erlitten hat).

4.7 Der Kunde stellt TMC auf Anfrage innerhalb von einer (1) Woche nach einer solchen Anfrage alle Berichte zu seinen Arbeitsbedingungen oder Sicherheitsvorkehrungen zur Verfügung.

Klausel 5 – Lieferung

5.1 Die Vereinbarung nennt das Anfangsdatum der Lieferfrist für die Services. Die Lieferfrist beginnt jedoch erst, wenn: i) TMC über alle Daten, Dokumente, Ausrüstungen, Computerzeit und (Büro-)Räumlichkeiten verfügt, die vom Kunden an TMC bereitgestellt werden müssen und die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von TMC gemäß der Vereinbarung erforderlich sind; und (ii) TMC jede vereinbarte Vorauszahlung erhalten hat; und (iii) der Kunde – auf Anfrage von TMC – ausreichende Sicherheit für seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber TMC bereitgestellt hat.

5.2 Die in den Vereinbarungen genannten Lieferfristen sind unverbindlich und indikativ. Die angegebenen Lieferzeiten und/oder Lieferdaten sind keine endgültigen Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Kunde verpflichtet, TMC eine schriftliche Mitteilung darüber zu geben, einschließlich eines angemessenen alternativen Lieferdatums. Die allgemein in der Branche von TMC geltenden Lieferfristen gelten als angemessen.

5.3 Liefertermine werden um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer entspricht, in der die Erfüllung der Vereinbarung aufgrund von höherer Gewalt auf Seiten von TMC, wie in Abschnitt 8 dieser Allgemeinen Bedingungen beschrieben, verzögert wird, und/oder um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nicht nachkommt, soweit dies die Verzögerung der Leistungserbringung durch TMC verursacht hat.

5.4 TMC hat das Recht, seine Services in Teillieferungen zu erbringen. Für den Zweck dieser Allgemeinen Bedingungen gilt jede Teillieferung als unabhängige Lieferung.

5.5 TMC haftet nicht für Verluste, die durch das Überschreiten der Lieferfrist durch TMC entstehen, es sei denn, diese werden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens TMC verursacht. Falls TMC die Lieferzeit überschreitet – unabhängig von der Ursache – berechtigt dies den Kunden niemals, Schadensersatz zu verlangen und/oder seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder einer anderen damit verbundenen Vereinbarung auszusetzen. Das Vorstehende gilt nicht im Fall, dass das Überschreiten der Lieferzeit durch TMC durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von TMC verursacht wurde oder falls die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

5.6 Eine Verlängerung der Lieferfristen auf Anfrage des Kunden ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TMC möglich. Alle durch eine solche Verlängerung verursachten Kosten und/oder Verluste trägt der Kunde.

Klausel 6 – Gebühren und Zahlung

6.1 Die Gebühren, die der Kunde an TMC für die von (Mitarbeitern von) TMC erbrachten Dienstleistungen schuldet, sind im Vertrag festgelegt. Die im Vertrag genannten Beträge sind indikativ und basieren auf den im Vertrag angegebenen Stundensätzen. Für Überstunden, Arbeit außerhalb der Niederlande und/oder Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen gelten abweichende Stundensätze. Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Ausgaben der Mitarbeiter (die auf jeden Fall Reisekosten umfassen) im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zu erstatten.

6.2 TMC ist berechtigt, die im Vertrag angegebenen Stundensätze während der Laufzeit des Vertrags anzupassen, sofern TMC dafür angemessene Gründe vorliegen. Der Kunde wird vor der Berechnung erhöhter Stundensätze informiert.

6.3 Gegebenenfalls und innerhalb von 10 Tagen nach Ende eines jeden Kalendermonats stellt TMC dem Kunden eine Aufstellung der Arbeitsstunden der Mitarbeiter und der im vorangegangenen Kalendermonat entstandenen Ausgaben zur Verfügung. Diese Aufstellung ist für den Kunden verbindlich, es sei denn, der Kunde erhebt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich und mit Begründung Einspruch bei TMC. Dieser Einspruch setzt die Zahlungspflichten des Kunden nicht aus. Sollte TMC den Einspruch als (potenziell) berechtigt ansehen, werden TMC und der Kunde in gutem Glauben eine einvernehmliche Lösung suchen.

6.4 Sollte TMC begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass der Gesamtbetrag, den der Kunde schuldet, das im Vertrag genannte Gebührenangebot übersteigt, wird TMC den Kunden schriftlich darüber informieren und die voraussichtliche Überschreitung des Gebührenangebots angeben. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag mittels eines eingeschriebenen Briefs an TMC innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der vorher genannten Informationen zu kündigen, falls er mit der zusätzlichen Gebühr nicht einverstanden ist. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat einzuhalten.

6.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen des Kunden ohne jegliche Abzüge und/oder Aufrechnung und/oder Abzüge jeglicher Art. Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen auszusetzen, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 6.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet.

6.6 Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. TMC ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Die Klauseln 12.2 und 12.3 sind anwendbar.

6.7 Die in Absatz 6 dieser Klausel genannte Zahlungsfrist ist eine Endfrist, was bedeutet, dass der Kunde sofort in Verzug ist, wenn er seinen Zahlungspflichten gegenüber TMC nicht rechtzeitig nachkommt, und alle Forderungen von TMC gegenüber dem Kunden in diesem Fall sofort fällig und zahlbar sind, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Außerdem, wenn der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist, schuldet er TMC einen monatlichen vertraglichen Zinssatz, der dem Handelszinssatz gemäß Absatz 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und um 1,5 Prozent erhöht wird, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.

6.8 Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, es sei denn, eine andere Währung wurde schriftlich vereinbart.

6.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber TMC aufgrund angeblicher Mängel in den von TMC erbrachten Dienstleistungen (gemäß Klausel 7.1 mitgeteilt) und/oder der angeblich mangelhaften Erbringung der Dienstleistungen und/oder aus anderen Gründen zurückzuhalten und/oder auszusetzen, es sei denn, der Mangel wird von TMC ausdrücklich anerkannt. Nur in diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Zahlung des gesamten Betrages an TMC auszusetzen, bis der Mangel behoben ist.

6.10 Alle Zahlungen des Kunden werden zunächst gegen alle ausstehenden Kosten und Zinsen und anschließend gegen die Rechnungen angewendet, die am längsten offen sind, unabhängig von anderslautenden Zahlungsanweisungen/Instruktionen des Kunden.

6.11 Wenn der Kunde die vollständige Zahlung nicht innerhalb der in Absatz 6 genannten Frist leistet, ist TMC (ohne vorherige Mahnung erforderlich) berechtigt, alle von ihr angefallenen Kosten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.12 Beschwerden in Bezug auf eine bestimmte Dienstleistung beeinflussen nicht (die Erbringung) anderer Dienstleistungen und/oder Teile davon, die dem gleichen Vertrag unterliegen. Ebenso beeinflussen Beschwerden die Zahlungspflichten des Kunden nicht, außer wie in Klausel 6.9 erwähnt.

Klausel 7 – Haftung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der von TMC erbrachten Dienstleistungen wöchentlich zu prüfen. Reklamationen bezüglich der Dienstleistungen oder einer anderen Verpflichtung von TMC gemäß der Vereinbarung sind TMC innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels und/oder der Gründe für die Reklamation schriftlich mitzuteilen. Meldet der Kunde seine Reklamation nicht rechtzeitig, kann TMC nicht mehr haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu ersetzen.

7.2 Sämtliche Haftungen von TMC im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen erlöschen 6 Monate nach der endgültigen Lieferung der Dienstleistungen und/oder nach Beendigung der Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde hat innerhalb dieses Zeitraums und unter Beachtung von Klausel 7.1 Ansprüche in Verbindung mit den Dienstleistungen geltend gemacht.

7.3 TMC kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden durch Produkte Dritter entstehen, welche von TMC zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet wurden. Auf Anfrage des Kunden wird TMC die Identität des Zulieferers dieser Produkte dem Kunden offenlegen.

7.4 TMC haftet nicht für Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Handelsverluste).

7.5 Im Falle einer Haftung von TMC ist diese Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt, der 50 % der im Vertrag genannten Gesamtvergütung (ohne Kosten) entspricht, es sei denn, die Versicherungspolice von TMC deckt einen solchen Betrag nicht ab. In diesem Fall ist die Haftung von TMC auf den von der Versicherungsgesellschaft von TMC ausgezahlten Betrag begrenzt.

7.6 TMC haftet nicht und der Kunde stellt TMC von Schäden frei und hält TMC schadlos für Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten im Zusammenhang mit oder infolge der erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, diese Schäden sind aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften von TMC zu tragen, oder es sind alle der folgenden Bedingungen erfüllt:
i) Die Schäden wurden eindeutig durch TMC und/oder den Mitarbeiter verursacht und sind die Folge von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit;
ii) Die Schäden sind im Rahmen der Ausführung des Vertrages entstanden; und falls die Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters verursacht wurden;
iii) Der Kunde und/oder der Dritte können nachweisen, dass er/sie die betreffenden Schäden nicht vernünftigerweise hätten verhindern oder begrenzen können.

7.7 Sämtliche Kosten für rechtliche und/oder sonstige Unterstützung, die TMC im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, für die TMC gemäß diesen allgemeinen Bedingungen nicht haftbar ist (einschließlich der Kosten für die Verteidigung gegen solche Ansprüche und Verhandlungen), gehen zu Lasten des Kunden und sind von diesem auf Anfrage an TMC zu erstatten. Das Vorstehende beeinträchtigt nicht das Recht von TMC, zusätzliche Kosten und Schäden, die TMC entstanden und/oder von TMC erlitten wurden, dem Kunden in Rechnung zu stellen, vorausgesetzt, diese Kosten und Schäden sind ordnungsgemäß spezifiziert.

7.8 TMC haftet nicht für Schäden, die durch Mängel in den Dienstleistungen verursacht wurden, soweit diese Mängel und Schäden (teilweise) durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines seiner Untergebenen oder durch andere vom Kunden beauftragte Parteien verursacht wurden, wobei Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung der Dienstleistungen als Handlung des Kunden gelten.

Artikel Klausel 8 – Höhere Gewalt

8.1 TMC haftet gegenüber dem Kunden niemals für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn TMC aufgrund von Umständen, die als höhere Gewalt gelten, seine Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) erfüllen kann.

8.2 Höhere Gewalt in diesen allgemeinen Bedingungen bedeutet (i) jedes Versäumnis, das TMC nicht zugeschrieben werden kann, da es nicht auf dessen Verschulden beruht und TMC nicht auf der Grundlage von Gesetz, Rechtsakt oder aktueller vorherrschender Meinungen zugeschrieben werden kann; und (ii) unvorhergesehene Umstände, die TMC zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigt hat und welche Umstände die normale Erfüllung des Vertrags durch TMC vernünftigerweise verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Stromausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreik, Streik, Aussperrung, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportprobleme und andere Betriebsstörungen bei TMC; sowie (iii) die Situation, dass Lieferanten von TMC, die entscheidend für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch TMC sind, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber TMC nicht erfüllen, es sei denn, dieses Nichterfüllen ist TMC zuzuschreiben.

8.3 Für den Fall, dass die Erbringung der Dienstleistungen durch TMC aufgrund höherer Gewalt nicht mehr möglich oder unzumutbar wird, ist TMC berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist und ohne dass Schadensersatz geschuldet wird. Die Mitteilung erfolgt per Einschreiben.

8.4 Sollte die höhere Gewalt länger als 3 aufeinanderfolgende Monate andauern, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch einen eingeschriebenen Brief an TMC zu kündigen.

8.5 Falls die Leistung und/oder Lieferung der Dienstleistungen nach Beendigung einer höheren Gewalt-Situation zu zusätzlichen Kosten für TMC führt, wird TMC den Kunden vor der tatsächlichen Entstehung dieser Kosten darüber informieren. Diese zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde teilt TMC innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Benachrichtigung von TMC mit, dass er den Vertrag kündigt.

Klausel 9 – Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

9.1 Der Kunde besitzt alle rechtlichen Ansprüche an den geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten und/oder Datenbankrechten in Bezug auf die Ergebnisse der Dienstleistungen, wie sie während der Laufzeit oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags entstehen. TMC überträgt hiermit im Voraus alle oben genannten geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und/oder Datenbankrechte auf den Kunden. Falls erforderlich und auf Anfrage des Kunden wird TMC alle vernünftigen Maßnahmen ergreifen, um die Übertragung, Begründung und/oder Registrierung der genannten Rechte zugunsten des Kunden zu ermöglichen.

9.2 Der Kunde stellt TMC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und schützt TMC vor allen Forderungen Dritter, die geltend machen, dass die in Klausel 9.1 genannten geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und/oder Datenbankrechte die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und/oder Datenbankrechte dieser Dritten verletzen oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen solcher Rechte geltend machen.

Abschnitt 10 – Vertraulichkeit

10.1 Der Kunde und TMC sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen zu wahren, die im Rahmen eines Vertrags von einer Partei („Offenlegende Partei“) der anderen Partei („Empfangende Partei“) offengelegt wurden und die vor ihrer Offenlegung von der Offenlegenden Partei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die aufgrund ihrer Natur vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden müssen („Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem die Bestimmungen des Vertrags sowie Informationen über Forschung, Entwicklung, Geschäftstätigkeiten, Finanzen, Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter oder technologisches Know-how einer Partei.

10.2 Die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei dürfen von der Empfangenden Partei ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrags verwendet werden. Die Empfangende Partei schützt die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei in dem Maße, wie sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen Vertraulichen Informationen schützt, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt, um solche Vertraulichen Informationen zu schützen.

10.3 Die Empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergeben, außer an die Tochtergesellschaften der Empfangenden Partei sowie an deren professionelle Berater, Management und Personal und autorisierte Hilfspersonen im Rahmen der Erfüllung des Vertrags, soweit diese Personen Zugang zu den Vertraulichen Informationen für die Zwecke der Vertragserfüllung benötigen und unter Vertraulichkeitsverpflichtungen stehen, die ebenso streng sind wie die Vertraulichkeitsverpflichtungen, denen die Empfangende Partei gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen unterliegt.

10.4 Die Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Klausel 10 untersagen oder beschränken nicht die Offenlegung von Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei durch die Empfangende Partei, soweit dies erforderlich ist, um sich rechtlich zu verteidigen, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen oder berechtigte Anordnungen von gerichtlichen oder öffentlichen Behörden zu befolgen. Ferner betreffen sie keine Informationen:

a. die der Empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, bevor sie von der Offenlegenden Partei offengelegt wurden, ohne dass diese Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlagen;

b. die nachweislich von oder für die Empfangende Partei entwickelt wurden, ohne dass die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei verwendet oder darauf zugegriffen wurde;

c. die von der Empfangenden Partei von Dritten erhalten wurden, ohne dass diese Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlagen; oder

d. die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zurückzuführen ist.

10.5 TMC wird den Mitarbeiter auf erste Aufforderung des Kunden dazu verpflichten, eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Klausel 11 - Personenbezogene Daten

11.1 Der Kunde und TMC verpflichten sich, alle im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer einschlägiger Datenschutzgesetze und -vorschriften zu verarbeiten. Dem Kunden ist es untersagt, von TMC erhaltene personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TMC.

11.2 Der Kunde erkennt an, dass TMC personenbezogene Daten unter Beachtung seiner Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die unter www.tmc-employeneurship.com eingesehen werden kann.

11.3 Der Kunde stellt TMC von allen Ansprüchen frei, die von Mitarbeitern, Angestellten des Kunden oder anderen Dritten gegen TMC geltend gemacht werden und im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen die DSGVO und andere Datenschutzgesetze und -vorschriften stehen, und erstattet die damit verbundenen Kosten, die TMC entstanden sind.

Klausel 12 – Beendigung der Vereinbarung

12.1 Im Falle:

a. der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommt;

b. einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs, der Schließung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden, eines Angebots des Kunden auf eine private Vereinbarung im Zusammenhang mit der Schuldenrestrukturierung, der Bestellung eines Liquidators oder Verwalters (oder einer vergleichbaren Person) innerhalb des Kunden, der Beschlagnahme eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte des Kunden oder eines vergleichbaren Ereignisses in Bezug auf die Vermögenswerte des Kunden;

c. der Kunde aufgelöst wird oder seine Aktivitäten oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder ein Beschluss dazu gefasst wird;

d. alle oder ein wesentlicher Teil der Aktivitäten des Kunden außerhalb der Niederlande übertragen werden;

e. der Kunde in eine Fusion oder Abspaltung eintritt, (teilweise) übernommen wird, reorganisiert wird oder die Kontrolle über den Kunden auf einen Dritten übertragen wird, oder ein Beschluss dazu gefasst wird;

f. Änderungen innerhalb der Organe des Kunden eintreten, die befugt sind, den Vorstand des Unternehmens und/oder die Strategie des Kunden zu bestimmen;

g. der Kunde falsche Informationen geliefert, es versäumt hat, Informationen an TMC weiterzugeben oder TMC auf irgendeine Weise in die Irre geführt hat, und TMC hätte, wenn es gewusst hätte, dass die Informationen falsch oder irreführend waren, die Vereinbarung nicht abgeschlossen oder zumindest zu anderen Bedingungen abgeschlossen;

hat TMC das Recht, die Vereinbarung ohne vorherige Mahnung (außer, soweit erforderlich, in der unter a. genannten Situation) oder gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung durch ein eingeschriebenes Schreiben an den Kunden (teilweise) aufzulösen, ohne dass Schadensersatz fällig wird und unbeschadet anderer Rechte von TMC. In den oben genannten Fällen sind alle Forderungen, die TMC gegen den Kunden hat, sofort fällig und zahlbar.

12.2 Unbeschadet von Klausel 6.6 ist TMC berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung auszusetzen, bis der Kunde auf Anfrage von TMC ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung bereitgestellt hat.

12.3 Sollte der Kunde nicht die ausreichende Sicherheit bereitstellen, die TMC verlangt hat, hat TMC das Recht, die Vereinbarung sofort aufzulösen, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist und ohne dass dem Kunden Schadensersatz zusteht.

12.4 Auf erste schriftliche Aufforderung von TMC ist der Kunde verpflichtet, TMC seine Kreditwürdigkeit durch Vorlage von Finanzdokumenten nachzuweisen, die die finanzielle Lage des Kunden darstellen und von einem registrierten Wirtschaftsprüfer oder einer anderen Person, die für TMC akzeptabel ist, genehmigt wurden. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, hat TMC das Recht, die Vereinbarung sofort aufzulösen, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist und ohne dass Schadensersatz fällig wird.

Klausel 13 – Übertragung von Vereinbarungen

13.1 TMC ist jederzeit berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung teilweise oder vollständig an eine dritte Partei zu übertragen. Der Kunde erteilt hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer solchen Übertragung im Voraus. „Dritte Partei“ bedeutet in diesem Zusammenhang: eine Partei, die nicht Teil der Vereinbarung ist, unabhängig davon, ob diese dritte Partei Teil der Gruppe ist, zu der TMC Group B.V gehört.

13.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TMC ist der Kunde nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung teilweise oder vollständig an eine dritte Partei zu übertragen.

Klausel 14 – Ungültigkeit

Falls eine Bestimmung in diesen allgemeinen Bedingungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam und/oder nicht durchsetzbar ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der (anderen) Bestimmungen des Vertrags und dieser allgemeinen Bedingungen. Die Parteien werden sich bemühen, die betreffende Bestimmung so bald wie möglich durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die (aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht) so wenig wie möglich von der ursprünglichen Bestimmung abweicht.

Klausel 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Diese allgemeinen Bedingungen und alle rechtlichen Beziehungen zwischen TMC und dem Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verträge, unterliegen niederländischem Recht.

15.2 Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Bedingungen, einem Vertrag oder anderen rechtlichen Beziehungen zwischen TMC und dem Kunden entstehen, werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Oost Brabant (Niederlande) vorgelegt.